Anspruchsvolle Fotografien unterfallen dem sogenannten Urheberrechtsschutz welcher bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers besteht. Für die Verwendung von Bildmaterial in digitaler Form oder auch offline muss der Kunde Nutzungsrechte in Form einer “Lizenz” erwerben. Der Kunde erhält die Nutzungsrechte im Rahmen einer Lizenzvereinbarung bzw. eines Vertrags.


Grundsätzlich stehen folgende Lizenzen zu Verfügung:

Standardlizenz

Die Standardlizenz ist für die persönliche Nutzung geeignet. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung für ein Fotoalbum als Erinnerung.

Redaktionelle Lizenz

Eine redaktionelle Nutzung ist dann gegeben, wenn digitale Medien im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung verwendet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei Zeitungen, Zeitschriften, Sachbüchern, Nachrichtensendungen, etc.

Kommerzielle Lizenz

Wenn Medien zu Werbezwecken eingesetzt werden sollen, ist eine kommerzielle Lizenz notwendig. Beispiele hierfür sind Fernsehspots, Werbeposter/Banner, Veranstaltungsflyer, etc. Auch der Verkauf von Produkten, bei denen das Werk im Mittelpunkt steht bzw. den Kaufgrund darstellt ist ein Beispiel der kommerziellen Nutzung.


Desweiteren können Lizenzen Einschränkungen in Form von Zeit, Menge und Raum definieren. I.d.R. vergebe ich jedoch Lizenzen welche zeitlich und räumlich und in der Menge unbeschränkt sind. Außerdem erwirbt der Kunde Nutzungsrechte “nicht exklusiv” d.h. keine ausschließlichen Rechte zur Verwendung der Inhalte werden vergeben (die gleichen Inhalte können auch an andere Kunden lizensiert werden). Im Normalfall kann für jeden Kunden immer auch eine individuelle Lizenz vergeben werden (basierend auf den eigenen Wünschen oder Anforderungen).

Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte per Email.